Aufgaben der Deichacht

Kurzfassung der Aufgaben der Deichacht:
„Der Verband hat zur Aufgabe, die Grundstücke seines Gebietes vor Sturmflut und Hochwasser zu schützen.“

(So lautet es kurz und bündig Im § 2 der Satzung der Rheider Deichacht, die als Deichverband gemäß § 7 des Niedersächsischen Deichgesetzes vom 1. März 1963 (NDG) (GVBl. S81) ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (Bundesgesetzblatt I S. 405) ist.

Kurzfassung der Aufgaben der Sielacht:

„Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung“

„Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern, z. B. die Schöpfwerke“

„Schau der Gewässer III. Ordnung“

(Das ist nur eine Auswahl der Aufgaben der Sielacht. Die Sielacht ist ebenfalls ein Wasser- und Bodenverband und gleichzeitig ein Unterhaltungsverband nach § 100 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 28.10.1982 (Nds. GVBl S. 425).

Aufgaben der Deichacht (etwas ausführlicher formuliert):

Die Deichacht hat die Aufgabe, Deichbauten einschließlich der dazu gehörenden Anlagen wie Deckwerke, Buhnen und andere Schutzwerke zu errichten sowie diese in ihrem Bestand und in ihren vorgeschriebenen Abmessungen zu erhalten.
Wenn Unterhaltungsarbeiten an den Deichen und Verbandsanlagen erforderlich sind, muss die Deichacht die Deichsicherheit der Schleusen, Siele, Schöpfwerke und anderer Bauwerke überwachen.

Bei Sturmflutgefahr muss die Deichacht Vorsorge treffen für die Deichverteidigung. Entsprechende Pläne müssen erarbeitet sein. Schäden am Deich sind unverzüglich instand zu setzen. Verliert die Deichhöhe mehr als 20 cm von dem vorgeschriebenen Maß, muss die betreffende Deichstrecke erhöht und verstärkt werden. Auch die Deichverbände werden beaufsichtigt, und zwar von der unteren Deichbehörde (Landkreise oder kreisfreie Städte), und diese wiederum von der obersten Deichbehörde, dem niedersächsischen Ministerium für Umwelt.

Ob die Deichverbände ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben ordentlich erfüllen, wird zweimal jährlich „geschaut“, auf einer Frühjahrs- und einer Herbstdeichschau. Auf der Begehung wird von einer Kommission der Deichbehörde und Deichacht geprüft, ob der Deich allen Anforderungen
entspricht. Werden Mängel festgestellt, müssen sie beseitigt und die Nachbesserungen in einer Nachschau abgenommen werden.